Auch Solo-Selbstständige entwickeln neue Lösungen
Diese Politik braucht eine Ergänzung für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Im Jahr 2025 entfielen 68 Prozent aller Existenzgründungen auf Solo-Selbstständige ohne Beschäftigte. 44 Prozent aller Gründungen hatten ein digitales Angebot.
Auch ein einzelner Programmierer, eine Designerin, ein Ingenieur, eine Beraterin oder ein Handwerker kann ein neues Produkt, eine neue Dienstleistung oder ein besseres Verfahren entwickeln. Die Größe eines Unternehmens sagt wenig über die Qualität einer Idee aus.
Das ifo Institut hat insbesondere die Bedeutung solo-selbstständiger Wissensarbeit untersucht. Selbstständige Fachleute bringen spezialisiertes Wissen und neue Perspektiven in Unternehmen ein. Sie wirken damit auch an Innovationsprozessen mit, ohne selbst ein klassisches Technologie-Start-up aufzubauen.
Aus Solo-Selbstständigkeit kann Beschäftigung entstehen
Nicht jeder Solo-Selbstständige will Beschäftigte einstellen. Viele entscheiden sich bewusst für diese Unternehmensform. Andere wachsen, vergeben Aufträge an weitere Selbstständige oder stellen später die ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.
Untersuchungen mit deutschen Paneldaten zeigen solche Übergänge vom Solo-Unternehmen zum Arbeitgeber, auch wenn sie nur bei einem kleineren Teil stattfinden. Arbeitsplätze können aus Solo-Selbstständigkeit entstehen. Sie entstehen aber nicht automatisch.
Wachstum findet außerdem nicht ausschließlich über eigene Beschäftigte statt. Solo-Selbstständige arbeiten mit anderen Selbstständigen zusammen, beauftragen spezialisierte Dienstleister oder bilden projektbezogene Kooperationen. Auch dadurch entstehen Aufträge und zusätzliche wirtschaftliche Aktivität.
Kleine Beträge können einen konkreten Entwicklungsschritt finanzieren
Für diese Unternehmen haben kleinere Förderbeträge eine andere Bedeutung als für ein wachstumsstarkes Technologie-Start-up. Fast vier von zehn Gründungen kamen 2025 mit höchstens 1.000 Euro aus. Weitere 33 Prozent setzten zwischen 1.000 und 10.000 Euro ein.
Ein Innovationszuschuss von 5.000 Euro kann einen funktionsfähigen Prototyp, ein neues Softwaremodul, einen Produkttest, eine Zertifizierung oder den ersten externen Entwicklungsauftrag finanzieren. Für ein Scale-up ist das keine Finanzierungsrunde. Für einen Solo-Selbstständigen kann dieser Betrag darüber entscheiden, ob eine Idee tatsächlich erprobt und angeboten wird.
Ein Förderfenster für Solo-Selbstständige
Bund und Länder sollten bestehende Innovationsprogramme um ein einfaches Förderfenster für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen ergänzen:
- •Zuschüsse bis 10.000 Euro
- •ein kurzer digitaler Antrag
- •eine schnelle Förderentscheidung
- •ein Verwendungsnachweis, der zur Höhe des Zuschusses passt
- •eine ausdrückliche Öffnung für Unternehmen ohne Beschäftigte
- •ein anschließender Zugang zu größeren Programmen, wenn aus dem Vorhaben weiteres Wachstum entsteht
Entscheidend müssen die Idee, der konkrete Entwicklungsschritt und die wirtschaftliche Perspektive sein. Eine bereits vorhandene Belegschaft oder die Aussicht auf eine große Finanzierungsrunde darf nicht zur Voraussetzung für jede Form der Innovationsförderung werden.
Wagniskapital für stark wachsende Start-ups und niedrigschwellige Innovationsförderung für kleine wirtschaftliche Akteure gehören zusammen. Wirtschaftspolitik muss die Unternehmen finanzieren, die bereits skalieren. Sie sollte zugleich die überschaubaren Entwicklungsschritte ermöglichen, aus denen neue Angebote, zusätzliche Aufträge und später auch Arbeitsplätze entstehen können.